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Nicht nur auf den Lohn kommt es an: Mitarbeiterbindung in der Hotellerie

Modernes Vergütungssystem – zukunftsorientierter Arbeitgeber

Der „Personalmangel“ in der Hotellerie und Gastronomie ist das zentrale „Problem“ der Branche. Ihre Lohnkosten stellen einen Ihrer größten Kostenblöcke dar. Gleichzeitig wird es immer schwieriger gute Mitarbeiter zu finden und viele Lehrstellen bleiben einfach unbesetzt.
Jedes Jahr machen Sie sich Gedanken über neue Kundenbindungsprogramme und attraktive Angebote, sodass aus Ihren Kunden Stammkunden werden.
Wie schaut es aber mit Ihren Mitarbeitern aus?
Welche Angebote und Programme bieten Sie hier an. Die Mitarbeiterbindung ist vor allem für kleinere Betriebe ein wichtiges Thema.
Stellen Sie sicher, dass wertvolle Mitarbeiter zufrieden sind. Fühlt sich Ihr Mitarbeiter bei Ihnen wohl; ist er mit Ihrem Unternehmen verbunden und zufrieden, wird er kein Interesse entwickeln, sich woanders zu bewerben. Er wird engagiert arbeiten und somit zum Botschafter für Ihren Betrieb und Sie werden selbst in stressigen und auch teilweise schwierigen Zeiten auf ihn zählen können.

Schlagen wir die Bedeutung für „Problem“ im Duden nach, erhalten wir folgendes:
– schwierige (ungelöste) Aufgabe, Schwierigkeit
Definieren Sie es doch einmal anders als:

– Wunsch nach Veränderung

Sie wünschen eine Veränderung. Sie träumen von engagierten Mitarbeitern, die hoch motiviert und geschult zu Ihren Botschaftern werden.
Hier stellt sich die Frage, was Sie verändern können, um dieses Ziel zu erreichen. Welche Instrumente stehen Ihnen denn als aufgeschlossener Arbeitgeber zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden?

Hier nun ein paar Beispiele
– Vergütung und Arbeitsbedingungen
– Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
– Gesundheit und Arbeitsschutz
– Arbeitsumfeld und Betriebsklima
– Förderung und Entwicklungschancen

Beispiel Vergütung:
Wir können die Arbeitszeiten nicht verändern. Aber wir können die Vergütung positiv verändern. Unseren Mitarbeitern, die an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20.00 Uhr arbeiten, können Sie steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge zukommen lassen. Diese Zuschläge sind, bis auf den Nachtzuschlag, alle auf freiwilliger Basis. Sie variieren je nach Arbeitszeit zwischen 25% und 150% des Bruttogrundlohnes. Die Regelungen für die Nachtzuschläge finden Sie im Arbeitszeitgesetz.
Hinzu können noch Tank- oder Einkaufsgutscheine, sowie Prämien oder Boni gezahlt werden.
Auch Werkzeug- oder auch Messergeld genannt sowie Mankogeld oder Fehlgeldentschädigung sind Lohnbausteine, die für Köche, Service- und Empfangspersonal einfach darstellbar sind.
Nun haben aber zahlreiche Untersuchungen ergeben, dass die Höhe des Gehaltes zwar ein wichtiger, aber nicht mehr der zentrale Faktor für die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter ist.

Beispiel Arbeitsbedingungen:
Ihr Betrieb befindet sich in der Innenstadt. Ihre Mitarbeiter kommen meistens mit dem Auto, da die Arbeitszeiten sehr flexibel gestaltet sind. Versuchen Sie einmal heutzutage in der Innenstadt zu parken. Fast unmöglich und sehr kostspielig. Sie als Arbeitgeber können Stellplätze für Ihre Mitarbeiter anmieten und kostenlos überlassen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Lohnsteuer oder Sozialabgaben hat, da diese Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.
Ab dem 01.01.2019 ist das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt worden. Somit sollen Mitarbeiter verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) veranlasst werden. Demnach ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Jobticket (zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und andere privaten Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (50 km)) für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ohne Mobiltelefone würde heute wahrscheinlich unsere Welt zusammenbrechen. Mit diesem Lohnbaustein punkten Sie bei jedem Ihrer Mitarbeiter. Wenn Ihnen die komplette Überlassung eines Firmentelefons zu teuer und/oder auch zu kompliziert erscheint, können Sie sich an der Telefonrechnung Ihres Mitarbeiters beteiligen. Lohnsteuer- und sozialabgabenfrei können Sie pauschal 20 % der Telefonrechnung bis maximal 20,00 € im Monat erstatten.

Beispiel Betriebsklima:
Ein gutes Arbeitsklima und ein daraus resultierendes erfolgreiches Team ist die wichtigste Basis für ein florierendes Unternehmen.
Drücken Sie Ihre Wertschätzung aus. Pflegen Sie einen offenen Umgang mit Ihren Mitarbeitern. Interessieren Sie sich auch für den Menschen in Ihrem Mitarbeiter.
Überreichen Sie Ihrem Mitarbeiter ein Sachgeschenk (Theater- oder Kinokarten, CDs, DVDs oder Bücher bis zu 60,00 Euro brutto) zu seinem Geburtstag. Veranstalten Sie Betriebsveranstaltungen. Stärken Sie durch Schulungen und Weiterbildungen (Rechnung muss auf Ihre Firma ausgestellt sein und die Maßnahme muss die Einsatzfähigkeit Ihres Mitarbeiters im Unternehmen erhöhen) das Selbstvertrauen und die Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter.

Beispiel Gesundheit:
Fehlzeiten von Mitarbeitern stellen vor allem kleine Betriebe vor enorme organisatorische Probleme und verursachen hohe Kosten. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit bis zu 500,00 Euro pro Jahr/Mitarbeiter bei der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Die Übernahme von Beiträgen zum Fitnessstudio oder Sportverein ist leider nicht möglich; jedoch können folgende Maßnahmen bezuschusst werden:
– Bewegungsprogramme/Reduzierung von Bewegungsmangel
– Ernährung/ Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Übergewicht
– Stressbewältigung und Entspannung
Wichtig ist hier, dass die Maßnahmen den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention gerecht werden. Eine Liste von zertifizierten Anbietern erhalten Sie von Ihrem Dienstleister oder von Ihren Krankenkassen.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung:
Immer mehr Unternehmen werben mit unterschiedlichen Bausteinen einer betrieblichen Krankenversicherung und lassen sich diese von Ihrem Dienstleister individuell zusammenstellen. Ihre Attraktivität als Arbeitgeber gewinnt einen wichtigen Pluspunkt hinzu und sorgt damit für Wettbewerbsvorteile auf dem Personalmarkt.

Beispiel Urlaub:
Eine schöne Alternative zum Urlaubsgeld stellt die Erholungsbeihilfe dar, die von Ihnen als Arbeitgeber mir 25% pauschal versteuert wird und sich somit für Ihren Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei verhält.
Hier gelten folgende Höchstbeträge pro Jahr
– für den Mitarbeiter 156,00 €
– für den Ehe/Lebenspartner 104,00 €
– für jedes Kind 52,00 €

und die Beihilfe kann pro Haushalt nur einmal im Jahr sozialversicherungsfrei in Anspruch genommen werden.

Beispiel betriebliche Altersversorgung:
Es ist in aller Munde und fast täglich in der Presse:
Rente, Altersversorgung, Grundeinkommen, Grundrente – um nur einige zu nennen.
Hier hat jeder seinen eigenen Anspruch, doch alle haben wir einen gemeinsam: Den Wunsch nach einer ganz individuellen Absicherung fürs Alter. Ob durch Entgeltumwandlung oder aber auch Arbeitgeberfinanzierung; hier lassen sich ganz unterschiedliche Konstruktionen erarbeiten.

Fazit:
Wie Sie sehen, gibt es viele differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten, sind die meisten Bausteine steuerbegünstigt oder sogar lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Ihre Mitarbeiter. Für das Unternehmen sind sie fast alle als Betriebsausgaben absetzbar. Durch das Zusammenspiel attraktiver Leistungen im Rahmen eines fortschrittlichen Vergütungssystem wird das Ansehen Ihres Betriebes bei Mitarbeitern und Ihren Geschäftspartnern als moderner und sozial engagierter Arbeitgeber deutlich gestärkt.

Tipp:
Einen guten Dienstleister erkennen Sie daran, dass er Sie mit Fachkompetenz und Service begleitet und mit Ihnen zusammen ein für Sie passendes Packet zusammenstellt. Dieses wird er dann individuell an Ihre Mitarbeiter anpassen.

Christine Heinrich, hogastroconsult
Expertin für Löhne und Buchhaltung